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BGH, 05.03.1992 - 1 StR 56/92 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Anforderungen an den Strafausspruch bei sexuellem Missbrauch von Kindern und sexueller Nötigung
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 22.07.1988 - 3 StR 254/88
Aufhebung eines Urteils in der Revision
Auszug aus BGH, 05.03.1992 - 1 StR 56/92
Die dem Senat zur Nachprüfung allein zur Verfügung stehenden Urteilsgründe ergeben nicht, daß derartige Eintragungen vorhanden wären, so daß er nicht zuverlässig beurteilen kann, ob die strafschärfende Verwertung der genannten Vorstrafen zulässig war (vgl. BGH, Beschl. vom 22. Juli 1988 - 3 StR 254/88).
- BGH, 17.11.1994 - 1 StR 637/94
Tilgungsreife Vorstrafen - Strafschärfung - Strafzumessung
Gründe, die die Annahme rechtfertigen könnten, die Tilgungsfrist sei - nahezu sieben Jahre nach Ablauf der Bewährungszeit - noch immer gehemmt (§ 47 Abs. 2 BZRG), sind in den dem Senat zur Überprüfung ausschließlich zur Verfügung stehenden Urteilsgründen (vgl. BGH, Beschl. vom 25. Juli 1988 - 3 StR 254/88; Beschl. vom 5. März 1992 - 1 StR 56/92;… Urt. vom 25. Mai 1993 - 1 StR 210/93) weder dargelegt, noch liegen sie so nahe, daß auf eine ausdrückliche Darlegung verzichtet werden könnte. - BGH, 25.05.1993 - 1 StR 210/93
Vollendete Nötigung bei Rücktritt von versuchter sexueller Nötigung - Tatbestand …
Zur Prüfung der Frage, ob dies der Fall ist, stehen dem Senat jedoch nur die Urteilsgründe zur Verfügung (BGH, Beschluß vom 22. Juli 1988 - 3 StR 254/88; Beschluß vom 5. März 1992 - 1 StR 56/92); diese enthalten keinen Hinweis auf noch nicht tilgungsreife Vorstrafen. - BGH, 03.11.1992 - 1 StR 622/92
Verurteilung wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes - Notwendigkeit der …
Auf seine Revision hatte der Senat durch Beschluß vom 5. März 1992 (1 StR 56/92) das Urteil im Strafausspruch mit den Feststellungen aufgehoben - die Urteilsgründe hatten einen Verstoß gegen § 51 BZRG besorgen lassen - und die weitergehende Revision verworfen.